Nach den neuesten Erkenntnissen besteht bei Alt - Anlagen, die älter als 40 Jahre sind kein Bestandsschutz mehr. Im Fehlerfall oder Kurzschlussfall ist die Brandgefahr sehr hoch. Würde Dieses durch Ermittler und Sachverständige festgestellt, zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht in voller Höhe.
Deshalb halte ich es für wichtig, wenn die Alt-Anlagen nicht mehr erweitert werden können,
Sie über die neuesten Vorschriften aufzuklären.
Folgende vier Punkte sind bei Neuanlagen gesetzliche Vorschrift (1-3) bzw. eine Individuelle wichtige Sicherheitsmaßnahme (4)
1. Zähleranlagen/Ein- und Mehrkundenanlagen VDE-AR-N 4101:2015-09
(Pflicht bei Neunanlagen seit Sep. 2016)
2. Brandschutzschalter in öffentlichen Bereichen.
3. Rauchmelder in Wohnungen und öffentlichen Bereichen.
4. Überspannungsschutz bei Blitzeinschlägen.